Verrückt muss man schon sein, wenn man der Meinung ist, zu diesem Thema etwas Neues zu sagen.
Was mich stört ist, dass ich ein Ping-Pong-Spiel der Lösungen innerhalb der Koalition beobachte, das fast immer mit einem „NEIN“ der anderen Seite endet. Dazu kommen die Wirtschaftsweisen, die die Meinung der einen oder anderen Seite befeuern und sich damit in den Reigen der öffentlichen nicht zufriedenstellenden Diskussion einreihen. Anschließend wird das noch in diversen Talk-Shows kleingekaut und damit akribisch nachgewiesen, dass nichts gehen würde.
Welche primären Ideen sind dies:
- alle müssen einzahlen
- alle müssen auf das volle Einkommen einzahlen
- späterer Renteneintritt mit 70
- Beiträge auf weitere Einkunftsarten
- stabiles Rentenniveau
- Mischsystem aus Umlageverfahren und Kapitaldeckung
Wahrscheinlich ist meine Liste der Argumente nicht vollständig, sie ist schließlich nur durch die Wahrnehmung der Uneinigkeit in den Medien getragen.
Renteneintritt/Rente mit 63
Der Renteneintritt ist derzeit starr an eine (schrittweise auf 67 steigende) Altersgrenze gebunden. Auch die „Rente mit 63“ wird bald die endgültige Grenze 65 erreichen. Konstatiert wurde, dass die falsche Zielgruppe diese vorrangig genutzt wurde (Hochverdiener, nicht körperlich Tätige).
Im Hintergrund läuft eine für körperlich Tätige Ungerechtigkeit ab. Ein körperlich Tätiger beginnt oft als Auszubildender in jungen Jahren, während ein(e) Studierende/r zwischen ca. 24 und 30 Jahren seine/ihre Arbeit beginnt. Die eine Gruppe muss bis zum Renteneintritt ca. 50 Jahre arbeiten, während die andere Gruppe zwischen 37 und 43 Jahren arbeitet. Wie könnte man dem begegnen? Der Renteneintritt könnte sich aus persönlichem Lebensalter und Beitragsjahren errechnen. Wenn die Summe z. B. 110 ergibt, ist das persönliche Renteneintrittsalter erreicht. So würde der, der mit 24 zu arbeiten beginnt, 43 Arbeits-/Beitragsjahre sammeln, der, der mit 16 als Azubi beginnt, weniger. Hier könnte man eine Untergrenze 63 einziehen. Vorstellbar wäre hier auch, dass man die längere Lebensarbeitszeit/Rente mit 70 einbindet (die 110 erhöhen). Hier wäre genau zu diskutieren, welche Beitragsart wie berücksichtigt wird. Die Mütterrente könnte hier einfließen und volle Wirkung als Beitragsjahre entfalten.
Beitragsbemessungsgrenze
Arbeitgeberseitig sollte sich die Beitragsbemessungsgrenze nicht erhöhen, damit die Arbeitgeberbelastung sich nicht noch weiter erhöht. Für mich ist aber nicht nachvollziehbar, warum die Arbeitnehmerseite (in allen Beitragssystemen) eine Beitragsbemessungsgrenze hat. Bevor das Argument kommt, dass ja dann auch die höheren Beitragssummen zu höheren Rentensprüchen führen würden, möchte ich das Beispiel Schweiz anführen. Hohe Einkommen zahlen mehr ein, erhalten aber keine proportional höhere Rente/eine gedeckelte Rente. Hier könnte man in Deutschland eventuell die Auswirkung abschmelzen, doppelte BBG mit x Prozent, darüber mit y Prozent, noch darüber ohne Wirkung. Zu beachten ist, dass die Beiträge weitestgehend steuerlich absetzbar sein müssten. Für den Staat würde der Zuschuss aus dem Steuersäckel langfristig stark sinken, da die Beitragseinnahmen enorm steigen würden.
Pflichtiger Personenkreis
Man hört das Schlagwort „alle müssten einzahlen“. Ja und nein. Ich glaube, hier muss ein Kompromiss her. Ziel sollte langfristig sein, dass jeder (und wirklich jeder) sich eine gesetzliche Rente erwirtschaften muss, die mindestens die für das jeweilige Renteneintrittsjahr prognostizierte „Grundsicherung im Alter“ übersteigt (besser das 1,5-fache oder mehr). Dabei sollte man eine Mindestbeitragszeit – wie man sie von den Handwerkern in der Handwerksrolle kennt – von 18 Jahren festlegen. Somit wird die immer wieder in den Medien zu hörende Formulierung „man habe soundso viel Jahre gearbeitet und bekäme nur x Rente“ Geschichte. Wenn die entsprechende „Mindestrente“ erreicht ist, könnte man sich als Nichtarbeitnehmer von der Pflicht verabschieden, wenn man es will. Eine freiwillige Weiterversicherung wäre allerdings gewünscht. Die unzählbar vielen Versorgungssysteme für bestimmte Berufsgruppen wirken in dieser Phase als Ergänzung und bestehen weiter.
Soloselbständige
Für viele kleine Selbständige oder Freiberufler könnte das zu einer finanziellen Herausforderung werden. Hier könnte man sich das Modell der Künstlersozialkasse (KSK) anschauen, die für die Künstler wie ein Arbeitgeber wirkt (auch die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, was auch Bürgergeldzahlungen nach dem Kaputtgehen der Selbständigkeit sparen würde).
Zuschläge und Abschläge
Kaum einer scheint zu wissen, das Beitragszeiten nach dem heutigen Renteneintrittsalter zu Rentenzuschlägen führt. Meines Wissens sind das 0,5 % pro Monat späterer Rentenbeginn. Das sollte mehr bekannt gemacht werden. Abschläge, die durch früheren Renteneintritt entstehen würden, sollte man durch Einmalbeiträge ausgleichen können. Generell sollten alle, die es wollen und können, jedes Jahr die Beiträge bis zu der in diesem Beispiel nur noch für Arbeitgeber geltenden BBG aufstocken können. Entgegen vieler anderslautenden Meinungen ist die Rendite durch die bisher beschlossenen Rentenerhöhungen jeweils zum 1. Juli eines Jahres recht annehmbar.
Vermarktung
Die achtzig Seiten der „Empfehlung der Alterssicherungskommission“ werden als Verschlechterung und Ungerechtigkeit empfunden. Sie zeigen die ökonomische Notwendigkeit und nehmen die Menschen jedoch nicht mit, lassen den Blickwinkel der Bürger vermissen. Die Regierenden nehmen uns etwas weg. Das verfängt sehr stark bei den eh schon weniger Verdienenden und später wenig Rente Bekommenden.
- Wirkliche Solidargemeinschaft, in die alle einzahlen
- Solidargemeinschaft, in der jeder nach seinem Leistungsvermögen beteiligt ist
- Rente mit 63 (heute zwischen 64 und 65) bleibt quasi erhalten
- Gerechtigkeit in den Arbeitsjahren zwischen verschiedenen Bildungswegen und Arbeitseintritten
- Unterstützung von neuen Selbständigen/Soloselbständigen/Startups
- Beibehaltung der berufsständigen Versorgung, aber modifiziert
- Und Weiteres
Vielleicht liege ich völlig falsch. Eventuell gibt es aber die eine oder andere Anregung, die zu einer mutigen Reform führen könnten, die ich momentan nicht erkenne.
Thorsten Weicht
Diplomkulturwissenschaftler